Wachtberg, 4. Juli. Regionalplanung hat zum Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen einer Region zu sichern und gleichzeitig Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung aufzuzeigen. Dies geschieht mit Hilfe eines Regionalplan, für dessen Erstellung in Nordrhein-Westfalen der jeweilige  Regierungsbezirk zuständig ist.

In diesem Prozess befinden wir uns derzeit in unserem Regierungsbezirk Köln. Der aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan im Jahre 2004 genehmigt. Anlass für die jetzige Neuaufstellung sind geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben sowie wachsende Anforderungen an die räumliche Planung. Im Dezember 2021 hat der Regionalrat in Köln einen ersten Entwurf des Regionalplans beschlossen und den beteiligten Behörden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 31.08.2022 zu diesem Planungsentwurf Stellung zu beziehen. Eine ausführliche und kompetente Befassung mit dieser Planung ist deshalb für unsere Gemeinde extrem wichtig. Denn der Regionalplan stellt Entwicklungsschwerpunkte in unserer Gemeinde dar, die dann ggf. über Jahrzehnte das Bild der Gemeinde prägen werden. Allerdings schafft der Regionalplan keine für uns verbindliche Bauleitplanung, diese obliegt allein weiterhin dem Gemeinderat.

Der Regionalplan soll unter anderem dafür sorgen, dass die Siedlungsentwicklung vorrangig innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsräume erfolgt. Die Festlegung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) hat eine entscheidende Bedeutung für die künftigen baulichen Entwicklungen. In Sitzungen des Planungsausschusses, einer Infoveranstaltung für die Bürger und zuletzt in der Ratssitzung vom 21.06.22 wurde das Thema ausgiebig erörtert, zum Teil sehr kontrovers. Der Gemeinderat zeigte sich bei den Wünschen für Siedlungs- und Gewerbeausdehnungen höchst uneins. Mehrfach mussten knappe Abstimmungen neu ausgezählt werden – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Die SPD-Fraktion unterstützte in maßgeblichen Dingen die in der Verwaltungsvorlage gemachten Vorschläge, in anderen nicht! Die getroffenen Entscheidungen im Einzelnen:

Berkum: Der Ort soll Richtung Westen wachsen, oberhalb der L123 über das EKZ hinaus und unterhalb bis zum Radom. Am Stumpeberg (anders als im Entwurf des Regionalplans vorgesehen) sollen Aussicht und Natur erhalten bleiben. Auch östlich des Friedhofs soll Bauen erlaubt sein.

Kein Siedlungsgebiet – Am Stumpeberg sollen Aussicht und Natur erhalten bleiben

Niederbachem: Mit Erfolg haben wir uns dafür eingesetzt, dass das für die Schulerweiterung reservierte Gebiet kein Siedlungsgebiet werden soll. Überraschenderweise sah das die CDU anders, hatte keine Skrupel, hier eine naturnahe Besiedlung zu akzeptieren.

Pech: Der Ort soll weder um die Wiesenau, wo der Bau eines Pflegeheimes geplant ist, noch Richtung Osten wachsen.

Villip: Westlich des Asphaltwerks soll gesiedelt werden, südlich davon nicht. An zwei Stellen westlich des Wachtbergrings ist mehr Gewerbe erwünscht, östlich davon nicht. Wir konnten mit unseren Stimmen verhindern, dass hier die biozertifizierte Schweinezucht (Wittfelder Hof) gefährdet wird.

Fritzdorf: Die Verwaltung hatte in einem ersten Vorschlag eine Fläche nahe Fritzdorf für die gewerbliche Nutzung (GIB) vorgeschlagen. Aufgrund der künftig sehr guten verkehrsgünstigen Lage mit direkter und konfliktfreier Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (BAB 61/ BAB 573) war das aus unserer Sicht ein zukunftsweisender Vorschlag, den wir unterstützt haben. Diese fachlich und inhaltlich überzeugende Argumentation kümmerte insbesondere die CDU-Fraktion allerdings keinen Deut. Schon im Planungsausschuss wurde diese Planung mit nicht nachvollziehbarer Begründung “abgeschossen“ – man fürchte die Verkehrsbelastung in und um Fritzdorf. Eine fadenscheinige Begründung, weil das Gegenteil der Fall ist, siehe Ausführungen oben. Aus unserer Sicht betreibt die CDU hier eindeutige Klientelpolitik. Leider erhielt sie in ihrer ablehnenden Haltung Unterstützung durch die UW (das wollen die Fritzdorfer nicht)!

Der Gemeinde Wachtberg werden mit dieser ablehnenden Entscheidung zukünftige gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten auf viele Jahre verbaut. Das wird uns noch gewaltig „auf die Füße fallen“! Denn aus Sicht der SPD sollte Wachtberg nicht allein Schlafstadt für Bonn werden, weil wir uns dann alle finanziellen Möglichkeiten für die Erhaltung und Verbesserung der sozialen und materiellen Infrastruktur unserer Gemeinde nehmen.