Am 1. Januar ist das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Eine Pflicht zum Austausch einer bestehenden Heizung ist damit nicht verbunden. Funktionierende Gas- und Ölheizungen können weiter betrieben werden. Auch wenn eine Heizung ausfällt und repariert werden kann, muss sie nicht sofort ausgetauscht werden.

Nur in Neubauten müssen bereits ab sofort die Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Gebäudebestand gilt diese Pflicht für neue Heizungen erst, wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, in Wachtberg muss dies bis Mitte 2028 der Fall sein.

Die Wärmeplanung gibt Auskunft darüber, welche Wärmeversorgung in den jeweiligen Gebieten zukünftig möglich sein wird. So erhalten Hausbesitzer Klarheit darüber, welche Perspektiven es dann für regeneratives Heizen in Wachtberg gibt, wo zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, ob das Stromnetz den Betrieb einer Wärmepumpe zulässt, ob es künftig ein klimaneutrales Gasnetz geben wird oder ob man sich unabhängig von Netzen etwa mit Holz oder Pellets versorgen kann.

Die Politik hat der Wachtberger Verwaltung Ende 2023 den Auftrag erteilt, eine solche kommunale Wärmeplanung zu erstellen und dafür Personal und Ressourcen einzusetzen. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters wird vom Land mit 90 Prozent gefördert.  Als SPD ist es uns besonders wichtig, die Wachtberger Bevölkerung sehr frühzeitig in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einzubinden. „ Nur so wird es möglich, dass die Bürgerinnen und Bürger die Ziele der Gemeinde in ihre persönlichen Entscheidungen zur Nutzung von Wärmeenergie einbeziehen können. Nur so können, genauso wichtig, die Ideen und Bedürfnisse der Menschen, die hier leben, in die Planung eingebracht werden. Dafür werden wir uns einsetzen, denn ohne diese Bereitschaft der Menschen können Wärmekonzepte nicht funktionieren“, so SPD-Ratsmitglied Dr. Roswitha Schönwitz