Wachtberg leistet sich 50 Ratsmitglieder. Bonn mit 16-mal mehr Einwohnern kommt mit 66 Ratsmitgliedern aus. Mehrkosten von rund 60.000 Euro pro Jahr belasten den Haushalt zusätzlich – Dank der CDU Wachtberg.

Die SPD-Fraktion hat in den vergangenen Jahren zweimal den Antrag gestellt, den Wachtberger Gemeinderat zu verkleinern. Beide Anträge sind von CDU, UWG und FDP abgelehnt worden. Nun ist das eingetreten, was die SPD mehrfach prognostiziert hat. Der Rat ist von 44 Ratsmitgliedern nach der Wahl 2014 weiter auf nunmehr 50 Ratsmitglieder aufgebläht worden. Maximal stehen Wachtberg nach dem Kommunalwahlgesetz eigentlich nur 38 Ratsmitglieder zu. Wenn aber die prozentuale Anzahl der Direktmandate einer Partei die prozentuale Anzahl aller auf sie entfallenden Stimmen übersteigt, haben die anderen Parteien oder Wählergemeinschaften einen Anspruch auf entsprechende Ausgleichsmandate. 12 Ratsmitglieder mehr als maximal vorgesehen werden den Haushalt mit mindestens jährlich 60.000 Euro belasten. Dies hätte vermieden oder zumindest gemindert werden können, wenn CDU, UWG und FDP den Anträgen der SPD gefolgt wären, die Ausgangszahl für die Größe des Rates von 38 auf 34 zu verringern. Mit diesem Antrag ist die SPD weit hinter der nach dem Kommunalwahlgesetz minimal möglichen Anzahl von 20 Ratsmitgliedern zurückgeblieben. Die Zahl 34 stellt auch einen verantwortbaren Kompromiss zwischen möglichen Kosteneinsparungen und einer dann immer noch gegebenen gleichmäßigen Abdeckung des Gemeindegebietes mit Wahlbezirken dar. 

Ein politischer Mehrwert ist mit den zusätzlichen 12 Ratsmitgliedern nicht verbunden. Höhere Kosten für Aufwandsentschädigungen, Drucksachen, Räume und Raumausstattungen sowie aufgeblähte uneffektive Ausschüsse werden die Ratsperiode 5 Jahre prägen. Auch Demokratiekosten brauchen einen Rahmen. Insofern bleibt zu hoffen, dass nunmehr Vernunft einkehrt und ein neuerlicher Vorstoß zur Verkleinerung des Rates eine Mehrheit findet. Die SPD wird unmittelbar nach der Konstituierung des neuen Rates und der Bildung der Ausschüsse erneut die Verkleinerung des Rates beantragen – § 3 II des Kommunalwahlgesetzes erlaubt eine Änderung bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Ratsperiode – das sollte ausreichend Zeit für die Bedenkenträger in der CDU sein – es sei denn sie wollen, dass sich der Wachtberger Rat weiter an Bonn mit seinen 66 Ratsmitgliedern annähert